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Verwaltungsgericht stoppt Führerschein-Tourismus

23.02.2012 | 10:39 Uhr
Verwaltungsgericht stoppt Führerschein-Tourismus
Verkehrsrowdys können künftig nicht mehr ohne Weiteres neue Führerscheine im Ausland machen.Foto: dapd

Münster.  Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, kann nicht mehr ohne Weiteres im europäischen Ausland einen neuen "Lappen" erwerben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dieser Masche einen Riegel vorgeschoben. Im konkreten Fall hatten drei Verkehrsrowdys in Polen und Tschechien neue Führerscheine gemacht.

Verkehrssünder dürfen ihren in Deutschland entzogenen Führerschein nicht ohne Weiteres im europäischen Ausland neu erwerben. Das Oberverwaltungsgericht Münster schob dem Führerscheintourismus mit drei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen einen Riegel vor. Drei Verkehrsrowdys hatten sich wiederholt betrunken hinters Steuer gesetzt und hatten ihren Führerschein abgeben müssen. Statt die medizinische Begutachtung über sich ergehen zu lassen, machten sie einen neuen Führerschein in Polen und Tschechien.

In dem neuen Papier ließen sie kurzerhand einen ausländischen Wohnsitz eintragen. Nach Ansicht der Richter ist dies aber nur erlaubt, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz handelt und der Führerscheininhaber dort mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnt. Dies war bei den drei Klägern nicht der Fall. (dapd)

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Kommentare
23.02.2012
16:50
Verwaltungsgericht stoppt Führerschein-Tourismus
von clarissimus | #2

Richtig so und danach noch einmal 2 Jahre sperren.

23.02.2012
11:53
Verwaltungsgericht stoppt Führerschein-Tourismus
von Bockwurschtl | #1

Es gibt Leute, die lernen es nie. Da hilft wohl nur noch einsperren.

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