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Versicherung gegen Autodiebstahl - Nützlicher Schutz

28.08.2012 | 14:42 Uhr

Essen. Jährlich werden in Deutschland rund 40.000 Fahrzeuge gestohlen - Tendenz steigend. Eine Versicherung gegen Autodiebstahl ist daher eine nützliche Investition, um im Falle des Falles nicht mit leeren Händen dazustehen.



Autobesitzer haben die Wahl zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskopolice. Letztere ist zwar insgesamt umfassender, doch eine Teilkaskoversicherung sichert in der Regel bereits gegen die finanziellen Folgen eines Kfz-Diebstahls ab. Eine gewöhnliche Haftpflichtversicherung ist gegen Autodiebstahl hingegen nutzlos - der finanzielle Schaden wird mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Police nicht abgesichert.

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird, müssen Sie dies Ihrem Versicherer schriftlich und innerhalb einer Woche melden. Auch eine Anzeige bei der Polizei ist erforderlich. Falsche Angaben sollten Sie dabei tunlichst vermeiden, da sonst Ihr Anspruch auf Schadenersatz verloren geht. Wenn der Wagen noch finanziert wird, muss auch die betroffene Bank informiert werden.

Die Versicherung entscheidet je nach Fall unterschiedlich. Für die Prüfung der Schadenanzeige brauchen Versicherer in der Regel einen Monat. Bei fahrlässigem Verhalten Ihrerseits - beispielsweise durch das Steckenlassen des Autoschlüssels - muss die Versicherung nicht zahlen. Wenn jedoch feststeht, dass die Kaskoversicherung zahlen muss, dann wird Ihnen das entsprechende Geld innerhalb der nächsten 14 Tage überwiesen. Übrigens: Taucht das Fahrzeug wieder auf, übernimmt normalerweise ebenfalls die Teilkasko die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die beim Diebstahl entstanden sind.

Wichtiger Tipp: Achten Sie als Neuwagenkäufer bei der Wahl Ihrer Versicherung gegen Autodiebstahl vor allem auf eine möglichst lange Neupreisentschädigung. Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird, bekommen Sie den Neuwert des Fahrzeugs erstattet, nicht nur den Zeitwert. Manche Versicherer bieten außerdem eine Kaufpreisgarantie an: Im Falle eines Diebstahls bekommen Sie dann den kompletten Kaufpreis erstattet - bis zu zwölf Monate nach dem Erwerb des Fahrzeugs.

sw

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