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Freunden das Auto leihen - So reagiert die Versicherung

29.08.2012 | 14:37 Uhr

Essen. Teilen wird immer beliebter - das zeigen die wachsenden Zahlen von Car-Sharing-Angeboten in Großstädten. Wenn Sie Freunden Ihr Auto leihen, liegen Sie damit also voll im Trend. Doch wie sehen Kfz-Versicherungen eigentlich den privaten Verleih von Fahrzeugen? Hier erhalten Sie die nötigen Informationen.



Wenn die Person, der Sie Ihr Auto verleihen, gar keinen Führerschein besitzen sollte, kann dies auch für Sie strafrechtliche Konsequenzen haben - dann droht Ihnen wegen des "Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Eine Kfz-Versicherung würde Ihnen dabei nicht aus der Patsche helfen können. Der jeweilige Fahrer und Sie selbst als Fahrzeughalter gelten beim betreffenden Haftpflichtversicherer beide als schuldtragende Verursacher dieses Schadens.

Wenn Sie Freunden mit Führerschein das Auto leihen und es zu einem Unfall kommt, dann übernimmt jedoch für gewöhnlich die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, also Ihre eigene gesetzliche Police, die Kosten. Wenn bekannt ist, dass Sie das Auto verliehen haben, drohen Ihnen als Versicherungsnehmer danach eine Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse und in der Regel eine höhere Kfz-Versicherungsprämie. Die Kosten für die entstandenen Schäden am Auto müssen Sie übrigens selbst tragen, wenn Ihr Freund am Steuer gesessen ist - es sei denn, Sie besitzen eine Vollkaskoversicherung.

Wenn Sie Ihr Auto verleihen und der jeweilige Fahrer anderweitig mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt gerät, etwa beim Falschparken oder Nichtbeachten einer roten Ampel, dann könnten Sie als Fahrzeughalter zu einem Bußgeld verdonnert werden. Dieser Fall tritt ein, sollte der für den Schaden zuständige Fahrer nicht auffindbar, beziehungsweise die Beweislage, ob Sie oder die andere Person am Steuer gesessen sind, nicht eindeutig sein. Klären Sie daher lieber von vornherein die rechtliche Lage mit der Person, der Sie das Auto leihen möchten, um späteren Ärger zu vermeiden.

sw

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Kommentare
04.09.2012
17:36
Kein Problem beim Privaten Carsharing mit Autonetzer & co
von OttmaAlt | #1

Wenn man sein Auto über Portale wie http://autonetzer.de und http://rent-roll.de verleiht, zahlt der Mieter immer eine zusätzliche Gebühr und dann ist das Auto geschützt, da das Auto zusätzlich versichert wird. Bei Autonetzer.de ist es die R+V Versicherung. Der Vermieter muss weder seine Versicherung informieren noch Gebühren für das sichere Vermieten an Privatpersonen bezahlen.

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