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Vollkasko oder Teilkasko

Auto beschädigt - Versicherungsschutz vor Vandalismus

06.09.2012 | 08:16 Uhr

Essen. Zerkratzter Lack, zerstörte Scheiben, zerstochene Reifen: Das alles sind Formen von Vandalismus an Autos. Wenn Ihr Auto beschädigt wird, können Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung wenden. Denn oftmals können Sie den Schaden erstattet bekommen. Dies hängt allerdings davon ab, ob Sie eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung haben.



Vollkasko und Teilkasko greifen nämlich je nach Fall unterschiedlich: Brandstiftung ist beispielsweise eine der schwerwiegendsten Arten von Vandalismus. Wenn das gelegte Feuer Ihr Auto beschädigt, übernimmt die Vollkasko die Kosten für den Schaden. Sollte das Auto jedoch vollkommen abgebrannt sein, dann leistet laut "Auto Bild" auch die Teilkasko eine Schadenszahlung.

Der Schreck vieler Autofahrer sind auch zerstochene Reifen: In solch einem Fall übernehmen weder Vollkasko noch Teilkasko den Schaden. Das hat einen triftigen Grund: Die Versicherungsbranche geht davon aus, dass sich ansonsten zu viele Versicherte auf diese Weise neue Reifen verschaffen würden.

Kratzer auf dem Lack hingegen sind ein klarer Fall für die Vollkaskoversicherung. Sollten Sie allerdings keine Vollkasko besitzen, müssen Sie die Kosten für die Schäden selbst tragen. Wenn das Äußere Ihres Autos durch einen Farbanschlag verunstaltet wurde, dann bekommen Sie den Schaden bei einer Vollkaskoversicherung ersetzt - es sein denn, es handelt sich um Selbstverschulden, etwa wenn Sie einen Farbeimer auf dem Autodach vergessen und dann losfahren. Dieses Malheur wird "Auto Bild" zufolge von der Kfz-Versicherung als "Betriebsschaden" gewertet, und diese Schäden werden nicht erstattet. Eingeschlagene Scheiben wiederum werden Ihnen schon von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Auch Scheinwerfer sind hier abgedeckt.

sw

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