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Unwissenheit bei Fahrradunfällen

28.02.2011 | 07:21 Uhr

Bremen (dapd). In der Verkehrsunfall-Statistik spielen Radfahrer nur eine Nebenrolle. Die meisten Fahrradunglücke gehen glimpflich aus. "Statistisch kommt auf 435.000 gefahrene Kilometer ein verunglückter Radfahrer - ausgenommen bloße Sachschäden und polizeilich nicht registrierte Unfälle", sagt Bettina Cibulski vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen.

Wenn die Radtour allerdings doch einmal vorzeitig endet, wissen viele Radler nicht, was zu tun ist. "An erster Stelle stehen das Sichern der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte", betont Cibulski. Danach erst komme die Pflicht der Beteiligten, auf Verlangen bestimmte Angaben zu machen. Die Polizei sollte man einschalten, wenn es Verletzungen oder Streit über den Unfallhergang gibt. Bei eindeutigem Verschulden und geringen Sachschäden gehe es auch ohne Polizei.

Von Kraftfahrern sollte man sich Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen, das Kfz-Kennzeichen sowie Namen und Anschrift notieren und von Zeugen die Telefonnummer. "Bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern sollte man auf Vorlage des Personalausweises oder anderer Dokumente bestehen", empfiehlt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.

Geschädigte sollten nicht selbstständig mit dem Fahrer oder Halter verhandeln, denn bei der Abwicklung komme es erfahrungsgemäß zu Differenzen. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sei über die Internetseite zentralruf.de schnell ermittelt und müsse, wenn sie den Schaden übernehme, auch die notwendigen Anwaltskosten ersetzen. Seine Haftpflichtversicherung muss der Radfahrer spätestens dann informieren, wenn die Gegenseite Ansprüche stellt, betont Syberg. Einen Wegeunfall - also etwa zur Schule, Hochschule oder Arbeitsstelle - meldet man auch der gesetzlichen Unfallversicherung, die dafür zuständig ist.

Um Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen. Fachanwälte für Verkehrsrecht werden bei Bedarf auch weitere Posten wie Verdienstausfall oder Krankenhausbesuche von Angehörigen professionell geltend machen. Bei Unfallflucht von Kraftfahrern tritt die Verkehrsopferhilfe ein.

Sachschäden am Fahrrad können nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten abgerechnet werden. Laut der Fahrzeug-Bewertung von EurotaxSchwacke ist der Wertverlust eines Rades in den ersten Jahren allerdings sehr hoch. Nach zwei Jahren liegt der Wert demnach nur noch bei 50 Prozent - so sieht das auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ 1 U 234/02) -, nach acht Jahren bei 25 Prozent. Allerdings liegt dem ADFC ein Mustergutachten vor, das den Wertverlust eines Fahrrads jährlich mit zehn Prozent abschreibt.

dapd

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