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Urteil

Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen

05.06.2009 | 17:45 Uhr

Karlsruhe. Unberechtigtes Parken auf einem Supermarkt-Parkplatz kann teuer werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, darf der Grundstücksinhaber Falschparker abschleppen lassen - selbst dann, wenn noch ausreichend andere Parkplätze frei sind.

Wer unberechtigt auf einem Privatgrundstück parkt, darf vom Besitzer abgeschleppt werden und muss auch die Kosten dafür zahlen. Das gilt sogar für leere Supermarktparkplätze, wie der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschied. Damit wies der 5. Zivilsenat die Revision eines Autofahrers zurück.

In dem Fall wurde der Parkplatz von mehreren Supermärkten genutzt. Darauf wurde auf Schildern hingewiesen. Auch dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden, war mit den Schildern bekannt. Der Kläger stellte trotzdem sein Auto unberechtigt auf den Parkplatz und wurde abgeschleppt. Er bezahlte die Kosten von 150 Euro und 15 Euro Gebühren.

Zugleich zog der Mann vor das Amtsgericht Magdeburg und wollte sein Geld wiederhaben. Dieses Gericht und auch das Landgericht Magdeburg wiesen die Klage ab. Auch seine Revision hatte jetzt keinen Erfolg.

Parkplatzbesitzer hat Selbsthilferecht

Der Kläger würde nur dann sein Geld zurückbekommen, wenn der Grundstücksbesitzer kein Recht gehabt hätte, das Auto abzuschleppen. Das war allerdings nicht der Fall. Denn mit dem unbefugten Abstellen werde der Besitz des Eigentümers beeinträchtigt, schrieben die Richter. Der Parkplatzbesitzer darf sein Selbsthilferecht ausüben. Dies ist zwar nicht schrankenlos, war aber in dem Fall verhältnismäßig. Das Auto darf selbst dann abgeschleppt werden, wenn noch andere Plätze frei sind.

Kleines Trostpflaster für den Autofahrer: Er bekommt zumindest die sogenannten Inkassokosten von 15 Euro zurück. Anders als ihre Kollegen in den Vorinstanzen sahen die Karlsruher Richter keinen rechtlichen Gesichtspunkt, unter dem der Kläger den Betrag hätte zahlen müssen.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 144/08) (ap/afp)

DerWesten

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Kommentare
21.03.2010
15:11
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von paul w. | #14

Ein gutes Urteil. Damit wird der Selbstbedienungsmetalität ein Riegel vorgeschoben. Lassen die ewig Besserwisser es zu, daß wildfremde Personen sich ohne Erlaubnis in ihrer Wohnung einquartieren? Wohl nicht. Der beauftragte Abschlepper sollte wissen, daß er eine sichere Verwahrung des Fahrzeugs eingehen muß. Wird das Fahrzeug auch berechtigt, abgeschleppt, muß eine sichere Verwahrung gewährleistet sein.

21.03.2010
07:45
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von Bumblebee | #13

Solche Leute, die sich ungeniert erdreisten, fremdes Eigentum widerrechtlich zu nutzen, sind frech und unverschämt. Dann auch noch zu prozessieren, ist doppelt unverschämt und hätte gleich eine Verzehnfachung der Abschleppkosten gerechtfertigt.

20.03.2010
12:17
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von ThatsLife | #12

Ganz einfach: Zukünftig abschleppen lasssende Supermärkte ignoieren, nicht mehr dort einkaufen. Am besten dazu der Filialleiterin einen entscprechenden Vermerk mit den Gründen geben.

20.03.2010
11:29
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von Zeche | #11

Auf den meisten Parkplätze der Discounter ist das Parken mit Parkscheibe für maximal 1. Stunde Erlaubt, ansonsten wird man Abgeschleppt, diese Schilder sind auch deutlich angebracht.
Also, wer Falsch parkt soll auch Betraf werden, einerlei ob auf Öffentlichen oder Private Parkplätze, aber es ist ja heut zutage die Kick, wenn ich was Verbotenes tue, mal sehen ob man erwischt wird, oder nicht.
Gut 260. € ist Übertrieben.
In diesem Sinne
Glück auf
http://heinzkolb.npage.de/bilder_aus_gelsenkirchen_57744271.html

19.03.2010
21:30
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von ftp | #10

deutsche kleingärtnermentalität

17.07.2009
23:48
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von Höcknu | #9

Einen so genannten Falschparker abschleppen zu lassen wenn noch genug Parkplätze frei sind bzw. dieses nach Geschäftsschluss zu tun ist einfach nur affig und kleingeistig....
Und die ganzen Rechthaber hier sind vermutlich diejenigen, die einem im bewegten Autoverkehr auf den Sack gehen, weil sie Verkehrserziehung betreiben.

09.06.2009
11:19
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von Christian123456 | #8

@ SandyCheeks:
Ich habe einen Stellplatz, das Grundstück ist ausdrücklich als Privatgrundstück beschildert (obwohl es auch ohne Schild offensichtlich wäre) und es ist ein Schild mit meinem Kennzeichen angebracht. Sie glauben gar nicht, wie viele Leute dort schon ihr Fahrzeug abgestellt haben... Solche Leute sind einfach rücksichtslos.

09.06.2009
11:14
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von Christian123456 | #7

@ Marcel1977:
Nicht einfach spekulieren. ;o) Wenn man Tante Google befragt, erzählt sie einem, dass es sich bei dem Abgeschleppten um einen Fußballfan handelt, der während des Fußballspiels sein Fahrzeug dort abgestellt hat.

Das Abschleppen erfolgte übrigens nach Geschäftsschluss.

@ Isolde:
Sie haben einen klitzekleinen Denkfehler: Die Berechtigung, dort zu parken, hängt nicht von der Parkscheibe ab. Ein Wildparker, der eine Parkscheibe anbringt, darf trotzdem nicht dort parken und muss damit rechnen (laut diesem Urteil), dass er abgeschleppt wird.

Ich finde das Urteil übrigens richtig.

05.06.2009
17:56
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von Marcel1977 | #6

Was am Parken unberechtigt war wird leider nicht ganz klar, es klingt aber ein wenig so als hätte ihn der linke Supermarkt abschleppen lassen weil er links geparkt hat und rechts einkaufen war. Naja.

05.06.2009
17:53
Supermarkt darf Falschparker abschleppen lassen
von SandyCheeks | #5

Vor meiner Bank ist es auch so... extra Kundenparkplätze und trotz gähnender Leere in der Bank immer alle besetzt, denn nebenan ist noch ein Bäcker, Supermarkt.... hab dann mal an die Bank geschrieben, die meinten sie wüssten das und würden den Fahrern wenn sie es merken Zettelchen an die Windschutzscheibe machen... super... vielleicht sollten die auch einfach mal abschleppen lassen um abzuschrecken, so ein Schild steht da nämlich auch...

Frag mich echt wie man auf die dumme Idee kommen kann einfach sein Auto auf fremdem Privateigentum abzustellen das der Besitzer seinen Kunden zur Verfügung stellt.... ich fahr ja auch nicht beim Nachbarn in die Garage.... manche Leute sind einfach so respektlos und haben keinerlei Anstand, an solchen Kleinigkeiten merkt man das schon....

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