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Sind Senioren und Kranke eine Gefahr für den Straßenverkehr?

26.01.2012 | 18:48 Uhr
Sind Senioren und Kranke eine Gefahr für den Straßenverkehr?
Ein älterer Herr am Steuer. Archiv-Foto: Foto: Knut Vahlensieck

Goslar/Essen.  Manche reden von Zeitbomben am Steuer, sehen eine Gefahr durch ältere oder kranke Menschen im Straßenverkehr. Aber der Großteil der Experten auf dem 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar rät zu Augenmaß. Sensibel müsse das Thema „Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel“ behandelt werden.

Die Überalterung der Gesellschaft erreicht den Straßenverkehr. Vor 25 Jahren lebten etwa in Essen gerade mal 1800 Menschen, die älter als 90 Jahre waren. Heute sind es 5227. Der Großteil der Senioren nimmt es als selbstverständlich hin, dass er mobil bleibt und aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Ob diese Gruppe eine Gefahr darstellt, wird von Fachleuten unterschiedlich bewertet. Die Landesverkehrswacht in Düsseldorf sieht ein Gefahrenpotenzial, wenn auch in absoluten Zahlen kein sehr großes: „Bei Senioren ab 75 ist der Hauptverursacheranteil relativ groß.“ Der ADAC hält dagegen: „Eine Zunahme von Unfällen im Alter lässt sich statistisch nicht belegen.“

Auch die Ärzte können sich mal irren

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Die Verkehrswacht Essen schult Senioren am Steuer.

Der Verkehrsgerichtstag will nun das Thema nicht nur auf Senioren beschränken. Er fragt, ob etwa Herz- oder Diabeteskranke fahrtüchtig sind. Die Gefahr wird dabei in der fehlenden Qualifikation der Ärzte gesehen. „Auch Ärzte können irren“, warnt Verkehrsmediziner Rainer Mattern, „besonders wenn sie Verkehrsmedizin nur im Nebenjob betreiben“. Schulungen der Mediziner sollen helfen, damit sie Risiken erkennen, außerdem soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, mit dem die Fahreignung beurteilt werden kann.

Doch der Bonner Richter Hinrich de Vries fürchtet, dass Kraftfahrer die Behandlung abbrechen oder Krankheiten verschweigen, wenn der Arzt ihnen rät, aufs Auto zu verzichten. Er glaubt, dass die Stellung der Ärzte gestärkt werden muss, sie bei extremen Risiken sogar eine Meldepflicht haben sollten: „Etwa wenn ein herzkranker Busfahrer Schulkinder in die Ferien fahren soll.“

Der ADAC setzt auf Eigenverantwortlichkeit der Kraftfahrer. Ärzte sollten am Ende eines Klinikaufenthaltes mit ihnen einen „Schlachtplan“ entwerfen, wann sie wieder ans Steuer dürfen. Von der Pflicht zur Gesundheitsprüfung ab einem gewissen Alter hält der Verband wenig.

Stefan Wette

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