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Zwei Promille, aber null Führerschein

28.09.2012 | 14:35 Uhr
Zwei Promille, aber null Führerschein
Leider kein Einzelfall: Betrunken am Steuer eines gestohlenen Wagens einen Unfall gemacht.Foto: Kreispolizeibehörde Unna

Essen.   Jeder mit dem Straßenleben beschäftigte Journalist schätzt den Polizeibericht als unerschöpflichen Quell wunderbarer Meldungen. Ein kleine Auswahl. Haben Sie Ergänzungen? Bitte schön!

Jeder Automobil-Journalist schätzt den Polizeibericht als Quelle wunderbarer Meldungen mitten aus dem Straßenleben. Wie wäre es damit: Ein offenbar unbelehrbarer Autofahrer ist in Hattingen mit einem Pkw zum Amtsgericht gefahren, wo ihm ein Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemacht wurde. Zeugen beobachteten den 29-Jährigen, als er mit dem Pkw am Gericht vorfuhr. Nach der Verhandlung setzte sich der Hattinger erneut ans Steuer und fuhr davon.

Die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet über einen 19-Jährigen, der eine halbe Stunde vergeblich versuchte einzuparken, bis die genervten Nachbarn die Polizei riefen. Ergebnis: zwei Promille, aber null Führerschein.

Den Klassiker schlechthin findet man an jedem Montag in einer der Lokalausgaben dieser Zeitung. Die Geschichte geht immer gleich. Die Polizei hält einen in Schlangenlinien daher torkelnden Wagen (Alternative: ein Auto ohne Nummernschilder oder Beleuchtung) an. Der Fahrer ist betrunken, man kann ihm aber nicht den Führerschein abnehmen, da er längst keinen mehr hat. Häufig gesetztes I-Tüpfelchen: Natürlich ist der Wagen als gestohlen und der Täter als flüchtig gemeldet.

Gerd Heidecke

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