Bierbiken nur noch mit Genehmigung
06.11.2012 | 17:32 Uhr 2012-11-06T17:32:00+0100
Die Leipziger Bundesverwaltungsrichter betätigen sich als Spaßbremsen. Nach ihrem Urteil dürfen die „Bierbike“ genannten Fahr-Gestelle mit angeschlossener Zapfanlage nur noch mit behördlicher Genehmigung die Straßen unsicher machen. Lebensnahe Begründung: Weil die „Ortsveränderung“ nicht der Sinn der Sache sei.
Sogenannte Bierbikes dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Genehmigung nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, berichtet die Nachrichtenagentur dapd. Die Party-Fahrzeuge erfüllen nach dem Urteil der Leipziger Richter nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch (Az: BVerwG 3 B 8.12).
Für Justizverhältnisse erstaunlich lebensnah urteilten die Richter: Hauptzweck der Bierbikes sei es, Partys, Feiern oder ähnliche Veranstaltungen auf der Straße durchzuführen, nicht aber eine Ortsveränderung zum Personentransport. Insgesamt liege somit eine erlaubnispflichtige Sondernutzung der Straße vor. Weniger lebensnah das Urteil: Die Benutzung eines solchen Fahrzeugs sei mit Kutschfahrten oder Ähnlichem nicht vergleichbar.
Die oft über fünf Meter langen Fahr-Gestelle für bis zu 16 Personen, die sich gegenübersitzend in die Pedale treten, sind zumeist mit einer Bierzapf- und Soundanlage ausgestattet. Ein Fahrer lenkt und bremst die langsame Fuhre. Dank der Genehmigungspflicht können Städte die Bier-Fahrten verbieten oder Auflagen aussprechen. Etwa, bestimmte Hauptstraßen nicht zu benutzen. Oder keine Ballermann-Hits zu spielen. Und nur alkoholfreies Bier auszuschenken. Das wäre sicher das endgültige Ende des Bierbikes.
13:03
Da wiehert der Amtsschimmel.
Doch eine Genehmigung gegen Gebühr, für die die Behörde nichts leistet, kann man die sichr bekommen.
Der Staat sieht schon zu wo erseine Bürger in diesem sogenannten Rechtsstaat beuteln
kann.
Wie lange noch?
09:54
Endlich mal eine gute Nachricht.