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Rechtsirrtümer im Straßenverkehr

Zur Zoomansicht 12.07.2012 | 16:54 Uhr
Falsch: Selbst wer keine Schuld an einem Unfall trägt, muss für die Reparaturkosten erst einmal in Vorleistung treten.

Das hätten die Versicherer wohl gerne, ahnt das Amtsgericht Halle. Denn das wäre ein Freibrief, die Schadensregulierung zu verzögern. (Aktenzeichen: 93 C 3280/11)
Falsch: Selbst wer keine Schuld an einem Unfall trägt, muss für die Reparaturkosten erst einmal in Vorleistung treten. Das hätten die Versicherer wohl gerne, ahnt das Amtsgericht Halle. Denn das wäre ein Freibrief, die Schadensregulierung zu verzögern. (Aktenzeichen: 93 C 3280/11)Foto: ddp

Essen.   Darf man einen Handyanruf im Auto wegdrücken? Muss man immer die Polizei rufen, wenn man einen Unfall mit einem Mietwagen baut? In unserer Fotostrecke werden die wichtigsten Rechtsirrtümer im Straßenverkehr aufgeklärt.

 

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