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Recht

Radfahrer muss bei Rotlichtverstoß selbst zahlen

17.07.2011 | 10:15 Uhr
Radfahrer muss bei Rotlichtverstoß selbst zahlen
Ein LKW-Fahrer, der in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt war, haftet nicht, da der Radfahrer eine rote Ampel missachtet hatte.

Koblenz.  Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Lkw-Fahrer entlastet, der beim Rechtsabbiegevorgang einen Radfahrer überfahren hatte. Der Radfahrer, der sich bei dem Unfall schwer verletzte, war über rot gefahren.

Überfährt ein Radfahrer eine rote Ampel , ist er für einen möglichen Unfall genauso verantwortlich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Bei einer Kollision mit einem Lkw sind die Schadenskosten selbst zu tragen, denn wegen eines solch verkehrswidrigen und riskanten Verhaltens ist eine Haftung des Truckers ausgeschlossen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Bei einem Rechtsabbiegevorgang musste ein Lkw-Fahrer in der Kurve wegen einer grünen Fußgängerampel anhalten. Als die Fußgängerampel wieder Rot zeigte, fuhr er an und kollidierte mit einem Radfahrer. Dieser war trotz der Rot zeigenden Ampel noch vom Gehweg auf die Straße gefahren. Der Radfahrer geriet unter den Lkw und wurde schwer verletzt.

Die Haftungsfrage musste gerichtlich entschieden werden. Letztendlich wurde eine Haftung des Truckers abgelehnt, da der Radfahrer den Unfall mit gravierenden Verkehrsverstößen alleine verschuldet hat. Vor allem ist der Radfahrer verbotenerweise über die Rot zeigenden Ampel vom Gehweg auf die Straße gefahren und hat dabei keinerlei Vorsicht walten lassen, so die ARAG-Experten (OLG Koblenz, Az.: 12 U 500/10). (mid)

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Kommentare
17.07.2011
18:08
Radfahrer muss bei Rotlichtverstoß selbst zahlen
von Pit01 | #1

Die Lage dürfte doch wohl eindeutig sein: Ampeln gelten für alle Teilnehmer am öffentlichen Strassenverkehr.

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