Polizist fuhr 22 Jahre ohne Führerschein Streife
27.01.2012 | 17:00 Uhr 2012-01-27T17:00:00+0100
Magdeburg. Ein Polizist aus dem Harz ist über 20 Jahre ohne Führerschein Streife gefahren. Er hatte lediglich eine Fahrerlaubnis für Traktoren und Motorräder.
Ein Polizist aus Sachsen-Anhalt ist 22 Jahre lang ohne Autoführerschein Streife gefahren. Der Beamte flog erst auf, als er die sogenannte Polizeiberechtigung erneuern sollte, die Polizisten neben der Fahrerlaubnis für Streifenfahrten benötigen, wie ein Sprecher der Polizei in Magdeburg am Freitag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der „Magdeburger Volksstimme“.
Sein Einsatzgebiet war der Harz
Der im Polizeirevier Harz beschäftigte Polizist hatte demnach eine in der DDR erworbene Fahrerlaubnis, die aber nur für Traktoren und Motorräder galt. Auch privat fuhr der Mann sein eigenes Auto, ohne einen Führerschein zu besitzen. In den Wendewirren und wegen der Umstrukturierungen bei der Polizei Anfang der 90er-Jahre sei der fehlende Autoführerschein offenbar nicht aufgefallen, sagte der Polizeisprecher. Der Polizist selbst sei nach eigener Aussage davon ausgegangen, dass seine Fahrerlaubnis auch für Pkw galt.
Strafverfahren eingeleitet
Gegen den Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein eingeleitet. Gegen ihn läuft außerdem ein Disziplinarverfahren. Auf Streife fahren darf der Beamte bis auf weiteres allenfalls nur noch als Beifahrer. (afp)
22:48
Wer hat da die rechtlichen Vorschriften missachtet?
Alle, die einen Firmenwagen fahren, werden regelmäßig überprüft, ob die Fahrerlaubnis vorliegt. Ist da ein Verwandter in Führungsposition?
12:45
Na, wenn er unfallfrei gefahren ist, was soll das dann?
11:37
#4 Es gibt, wie bei jedem der nahezu unzähligen Fälle in Deutschland, eine Geldstrafe, deren Tagessatzhöhe sich nach dem Einkommen richtet. Weiterhin ist anzumerken, das früher bei der Polizei die Fahrausbildung, die in einem Führerschein mündet, Bestandteil der Ausbildung war. Heute ist ein Führerschein Einstellungsvoraussetzung. Bei dem Betroffene Beamten handelt es sich aber offensichtlich über eine "Altlast" aus DDR-Zeiten. Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Firmen, sich Führerscheine ihrer Mitarbeiter zeigen zu lassen. Dienstrechtlich ist eine "Beurlaubung" übrigens nicht möglich und auch das angesprochene Disziplinarverfahren wird nach einer Bestrafung gem. §24 StVG folgenlos eingestellt werden. Es gilt nach wie vor das gesetzlich verankerte Verbot der Doppelbestrafung. Witzige Geschichte, aber ansonsten viel Lärm um gar nichts.
Ich dachte , dass dies bei Fahrtätigkeiten mit Firmenfahrzeugen mittlerweile Pflicht ist . Im Sinne von : der Halter ................
09:43
Was passiert mir wenn ich ohne Führerschein fahre ?
07:42
Genau aus diesem Grunde kann man #2 nur voll zustimmen !!!
Zudem hat #1 in Bezug auf fehlende Konsequenz auch recht . Sollte man ihn nicht wegen der fehlenden Fahrerlaubnis "beurlauben" , dann aber zumindest wegen Unkenntnis - was soll solch ein Polizist im Dienst , der weder Fahrerlaubnis noch Kenntnisse besitzt !!!
21:36
.... ich arbeite in einer Firma mit vielen Leute, wie ich auch, im Aussendienst. Wir haben Firmenwagen. Der Gesetzgeber schreibt spätestens alle 2 Jahre eine Überprüfung vor, d.h. wir müssen alle in einer unserer Niederlassungen antreten und einem Manager unseren Führerschein im Original vorlegen, das wird sogar schriftlich festgehalten. Und ausgerechnet bei der Polizei MÜSSEN DIE DAS NICHT????
20:15
Auf Streife fahren darf der Beamte bis auf weiteres allenfalls nur noch als Beifahrer.
Das ist aber sehr konsequent.