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Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung

07.09.2009 | 07:38 Uhr

Essen. Verbraucherschützer warnen: Die deutschen Kfz-Versicherer tricksen zunehmend bei der Regulierung von Haftpflichtschäden und schrecken auch nicht davor zurück, gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Es geht um Milliarden und es geht um Betrug. Verbraucherverbände und Anwälte werfen den Kfz-Versicherungen vor, systematisch bei der Bezahlung von Haftpflichtschäden im Kraftfahrzeuggeschäft zu tricksen. Gründe dafür gibt es millionenfach.

Historische Fotos eines Mülheimer Polizeifotografen, geziegt im Rahmen der Ausstellung Blechschaden in der Camera Obscura in der Ruhrstadt.

In diesem Jahr droht den Versicherern ein dickes Minus von einer halben Milliarde Euro. Gleichzeitig schätzt die Branche laut ihrem Gesamtverband (GDV), dass bei zehn Prozent der Unfälle in der Haftpflicht die Schadenhöhe manipuliert wird. Nicht nur durch professionelle Kriminelle, Stichwort „Autobumser”, sondern auch im Rahmen des anerkannten deutschen Volkssports Versicherungsbetrug. Da ist die Versuchung groß, sich bei der Regulierung Geld zurückzuholen und den Geschädigten abzukochen. Schließlich ist er ja in der Regel kein Kunde des eigenen Hauses.

Zu Hilfe kommt den spezialisierten Sachbearbeitern, dass sich die Materie für den Laien durch einen Urwald von Paragraphen und ein Dickicht von Urteilen längst in eine dunkle gewandelt hat. Und obwohl dem Geschädigten die Übernahme der Rechtsanwaltskosten unbestreitbar zusteht, verzichten viele auf den Gang zum Anwalt. Das nutzen die Versicherungen aus.

Inzwischen berichten selbst Verkehrsanwälte davon, dass die Rechtsabteilungen der Versicherungen auch gegenüber Anwälten alles versuchen, die Schadenssumme irgendwie klein zu kriegen. Dabei schrecken sie laut den Warentestern nicht davor zurück, gegen geltendes, auch höchstrichterlich gesprochenes Recht zu verstoßen. Anwälte sollen so zermürbt werden, damit sie am Ende eines langen Verfahrens davor zurückschrecken, für einige hundert Euro vor Gericht zu gehen.

Die wichtigsten Tipps der Warentester

Stiftung Warentest hat gerade die wichtigsten Tipps für Geschädigte und Tricks der Versicherer veröffentlicht.

Neben dem Anspruch auf die Übernahme der Anwaltskosten hat der Geschädigte Anspruch auf einen eigenen Gutachter, außer bei Bagatellschäden bis 750 Euro. So viel kostet aber bereits eine Macke in einer mitlackierten Stoßstange. Verzichten Sie auf keinen Fall darauf. Sie müssen keine Preisvergleiche bei Gutachtern anstellen.

Sie können nach Gutachten abrechnen, auch wenn Sie den Schaden privat regeln oder gar nicht reparieren lassen. Bei einer solchen „fiktiven” Abrechnung darf unter Umständen die im Gutachten veranschlagte Mehrwertsteuer abgezogen werden.

Das Gutachten regelt auch die Reparaturdauer, in der Ihnen entweder Nutzungsausfallgeld oder ein Mietwagen zusteht. Der Zeitraum beginnt erst nach der Erstellung des Gutachtens und kann um fünf Tage Bedenkzeit ergänzt werden. Den teuren Ersatzwagentarif eines Vermieters muss die Versicherung bezahlen, wenn aufgrund der Umstände ein normaler Tarif nicht zu erhalten war.

Der Schaden darf in einer teureren Markenwerkstatt repariert werden. Entgegen dem Willen mancher Versicherung muss niemand in eine freie Werkstatt gehen. Auch die teils höheren Kosten für Ersatzteile in einer Werkstatt gegenüber dem Teilehandel müssen bezahlt werden.

Mehrwertsteuer abziehen ist unzulässig

Bei einem Totalschaden älterer Autos ziehen die Versicherungen gern die Mehrwertsteuer ab. Das ist unzulässig.

Der im Gutachten genannte Restwert ist verbindlich. Zu dem Preis kann der Unfallwagen abgegeben werden. Die Versicherung kann sich nicht darauf berufen, sie hätte einen höheren Verkaufspreis erzielen können.

Es gibt eine Reihe von kleineren Posten, die dem Unfallopfer zustehen, etwa die Reinigung des Wagens. Auch hier hilft der Anwalt weiter.

Versicherungen versuchen verstärkt, schnell persönlich an den Geschädigten heranzukommen. Nette Callcenter-Mitarbeiter versprechen dann das Blaue vom Himmel. Lassen Sie sich nicht darauf ein, nur weil es bequem erscheint. Fällen Sie keine Entscheidungen unter Stress.

Übrigens hilft dem vielleicht ja eigentlich netten Unfallgegner eine niedrige Abrechnung Ihres Schadens überhaupt nicht. Um wie viele Klassen er schlechter eingestuft wird, hängt von der Zahl seiner Unfälle im Jahr ab, nicht von der Schadenhöhe.

Gerd Heidecke

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Kommentare
08.11.2009
19:17
Blockierter Kommentar.
von Gutmann | #24

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

08.09.2009
13:02
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Paul Baumann | #23

@ Christian

Was ist daran falsch? Die Versicherung zahlt Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und der Restwertaufkäufer zahlt eben den Restwert. Zusammen hat man also immer den Wiederbeschaffungswert. Sehe da kein Problem, ausser wenn man etwas mehr herausschlagen will..

08.09.2009
11:44
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Christian123456 | #22

@ Paul Baumann:
Ihre Unterstellung ist unverschämt und falsch. Man erhält den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert!

08.09.2009
09:06
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Paul Baumann | #21

@ Anette Autoschaden

Liebe Anette. Bei einem Totalschaden bekommst Du am Ende den Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeuges. Es ist dabei doch völlig egal, welchen Anteil daran der Restwertaufkäufer trägt, oder?
Oder willst Du an dem Unfall voch verdienen? ....

07.09.2009
21:49
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Honeymoon | #20

Ohne Rechtsanwalt geht heute nichts mehr. Ich musste leider in den letzten 3 Monaten selbst erleben, dass die Versicherung nur die Hälfte des Schadens zahlen wollte, den ein TÜV Gutachter festgestellt hatte. Nur mit dem Rechtsanwalt war ich in der Lage den vollen Schaden ersetzt zu bekommen

07.09.2009
18:36
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Anette Autoschaden | #19

Genau das ist mir gerade passiert! Der Unfall war vor einer Woche. Mein Auto hat einen Totalschaden und der Restwert im Gutachten beträgt 300 € - die Versicherung meint ein Angebot mit dem 5fachen Wert bekommen zu haben. Das habe ich erstmal angefordert, denn ich kann es kaum glauben! Aber den Verrechnungsscheck über den geminderten Betrag hatte ich schon 6 Tage nach dem Unfall im Briefkasten (werde ihn nur nicht einlösen bis ich weiß was richtig ist).
Wo finde ich im Gesetz die Aussage Der im Gutachten genannte Restwert ist verbindlich? Es würde mir riesig helfen! Danke im Voraus.

07.09.2009
13:13
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Christian123456 | #18

@Nervenverloren:
Ich hatte schon das Vergnügen, nach einem Unfall mit einem Direktversicherer abrechnen zu dürfen. Ich wurde behandelt, als sei ich Großkunde - erstklassige Betreuung von A bis Z. Auch die Geltendmachung der Wertminderung war kein Problem - innerhalb von nicht einmal einer Woche wurde das Geld überwiesen.

07.09.2009
12:43
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Timmermann | #17

Leider werden solche Artikel viel zu selten veröffentlicht. Die Versicherungen schreiben doch schon seit langer Zeit ihr eigenes Recht. Als normaler Bürger oder kleine KfZ Werkstatt oder mittelständischer Autovermieter kommt man gegen diese Lobby leider kaum an. Die meisten Geschädigten trauen sich doch gar nicht, die wohlfühl Pakete der Versicherungen anzuzweifeln und nehmen nur zu bereitwillig die Brocken an, die sie von der Versicherung hingeworfen bekommen. Somit glauben die Versicherer auch noch sie wären im Recht. Der Geschädigte bekommt immer weniger sein Recht, da auch manche Richter von der Versicherungsbranche leider geblendet werden.

07.09.2009
12:11
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von Nervenverloren | #16

Geiz ist geil gilt doch auch hier schon lange.
Wer erwartet, dass die billigste Versicherung genau so reguliert, wie eine teurere, der irrt eben. Manchmal ist billig eben nicht günstig.

07.09.2009
12:05
Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung
von runningvalentino | #15

Versicherungen sind , ebenso wie Banken, keine wohltätige Einrichtung. die Maxime beider Institutionen lautet : Gewinnmaximierung!

Mit diesem Ziel lässt sich eine kulante Regulierung von Schäden nicht lange vereinbaren. Ist doch klar, oder?

runningvalentino

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