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Grüne Prüfplakette hat ausgedient

16.01.2013 | 06:49 Uhr

Wer noch eine grüne Prüfplakette mit der Zahl 12 auf dem Nummernschild seines Fahrzeugs hat, sollte sich so schnell wie möglich zur fälligen Hauptuntersuchung (HU) anmelden. Daran erinnert der TÜV Süd in München. Es drohe ein Bußgeld, wenn die Plakette um mehr als zwei Monate abgelaufen sei.

München (dapd). Wer noch eine grüne Prüfplakette mit der Zahl 12 auf dem Nummernschild seines Fahrzeugs hat, sollte sich so schnell wie möglich zur fälligen Hauptuntersuchung (HU) anmelden. Daran erinnert der TÜV Süd in München. Es drohe ein Bußgeld, wenn die Plakette um mehr als zwei Monate abgelaufen sei.

In welchem Monat die Fahrzeuguntersuchung fällig ist, ist an der Zahl zu erkennen, die nach oben zeigt - zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette auf Dezember 2012, droht dem Fahrer ab März ein Bußgeld von 15 Euro. 40 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei werden fällig, wenn man die HU mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten kostet es 75 Euro, und es kommen zwei Punkte in Flensburg dazu.

Eine Rückdatierung war mit der HU-Novelle im vergangenen Jahr weggefallen. Seitdem orientiert sich der Termin für die nächste HU wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Doch das sollte keine Einladung zum Zeitschinden sein, warnen die TÜV-Fachleute. Denn wer mehr als zwei Monate überziehe, müsse zur erweiterten Prüfung und zahle einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent.

dapd

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