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Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht

13.04.2012 | 06:25 Uhr
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
Mark Andrae mit einem E-Bike in Duisburg. Foto: Jakob Studnar

Berlin.   Überraschende Wende im Streit um eine Helmpflicht für Radfahrer: Auf leistungsstarken Elektrofahrrädern - sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes - besteht nach Angaben der Bundesregierung bereits jetzt eine Schutzhelmpflicht. Ein üblicher Fahrradhelm genügt laut einer Klarstellung hat das Verkehrsministerium nicht.

Wer mit einem leistungsstarken Elektro-Fahrrad (S-Pedelec oder E-Bike) unterwegs ist, muss nach Angaben der Bundesregierung doch einen Schutzhelm tragen – nicht mal ein üblicher Fahrradhelm genügt.

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Auch die Zweirad(-ähnlichen) Gefährte haben ihren festen Platz auf der Essen Motorshow 2011 - wir durften vorab ein paar besondere Exemplare besichtigen.

Die unerwartete Klarstellung hat das Verkehrsministerium in einem noch nicht veröffentlichten Schreiben an den Bundestag getroffen, das der WAZ vorliegt. Sie ist mitten im Boom der Elektrofahrräder , von denen in Deutschland schon knapp eine Million unterwegs sind, ein Tabubruch: Bislang gingen Experten davon aus, dass bei Rädern auch mit stärkerem Elektroantrieb keine Helmpflicht besteht. Doch in der Antwort auf eine Anfrage von SPD-Abgeordneten heißt es nun zu diesem Thema: „Sogenannte schnelle Pedelecs, die mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreichen, sind bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder.“ Die Benutzung erfolge mit allen rechtlichen Konsequenzen „wie z.B. der Schutzhelmtragepflicht“. Und: „Für solche Kraftfahrzeuge sind Fahrradhelme nicht geeignet.“

Elektro-Rad: Pedelec ist nicht gleich Pedelec

Es gibt verschiedene Räder mit Elektromotor. Den Markt dominieren das E-Rad und das E-Rad mit Anfahrhilfe, beide Pedelec genannt.

Das E-Rad gilt rein rechtlich als Fahrrad. Die unterstützende Motorleistung wird nur freigegeben, wenn zugleich in die Pedale getreten wird. Bei Tempo 25 schaltet der E-Motor ab. Das E-Rad unterliegt nicht der Versicherungspflicht, braucht also kein entsprechendes Kennzeichen. Führerschein und Mindestalter sind nicht vorgeschrieben. Auch das E-Rad mit Anfahr, das sich dank Anfahrhilfe bis zu 6 km/h allein mit Motorkraft bewegen lässt, benötigt kein Versicherungskennzeichen. Es darf jedoch erst mit 15 Jahren und mit Mofaführerschein gefahren werden, so fern der Fahrer erst nach dem 1. April 1965 geboren wurden. Natürlich reicht jeder „Schein“, der den Mofaführerschein einschließt.

Selten zu sehen sind Elektroräder, die mit Unterstützung schneller als 25 km/h oder auch allein mit Motor fahren können. Denn sie unterliegen weiteren Führerschein- und Versicherungspflichten.

Von der Festlegung sind aber nur die schnellen S-Pedelecs und E-Bikes betroffen, für die auch Versicherungspflicht besteht. Für die weiter verbreiteten Fahrräder mit Hilfsantrieb von maximal 250 Watt, der sich bei 25 Km/h abschaltet, plant die Regierung sogar eine Klarstellung im Straßenverkehrsrecht: Sie sollen ausdrücklich als Fahrräder eingestuft werden.

ADFC fordert klare Regelungen

Die Helmpflicht für die schnellen Flitzer überrascht auch Fachleute: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte erst im Januar gefordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärte nach einer Prüfung, es gebe keine grundsätzlichen Einwände. „Das ist eine Grauzone.“ Die Bundesregierung müsse nun aber die Bürger besser aufklären, sagte ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski. „Wir brauchen klare Re­geln, für welche Fahrräder was gilt, sonst werden die Verbraucher völlig verunsichert.“

Neues für den Biker

Noch gebe es für E-Räder auch keine geeigneten Schutzhelme, die Industrie müsse sie erst entwickeln. Mit einem schwereren Mofa- oder Motorradhelm könne man nicht Fahrrad fahren – die klassischen Fahrradhelme schützten aber nur bei Geschwindigkeiten von bis zu 20 Km/h.

Christian Kerl

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Kommentare
16.04.2012
15:48
Für S-Pedelecs besteht nach Expertenmeinung weiter KEINE Helmpflicht!
von e-BikeInfo | #31

Folgt man der Meinung von Branchenexperten und Sachverständigen hat das Verkehrsministerium hier eine sehr missglückte und für Laien missverständliche Formulierung gewählt.
Im Original wird eine Helmpficht bejaht für denjenigen, "der Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt …”.
Das heißt, ein Fahrzeug muss aus eigener Kraft (!) mehr als 20 km/h erreichen, damit es zu einer Helmpflicht kommt. Genau das tun die in Deutschland zugelassenen E-Bikes und auch S-Pedelecs aber nicht (wenn man von wenigen Exoten, wie dem Grace One, oder dem PG Blacktrail absieht, die zwar Pedale, sonst aber kaum etwas mit Fahrrädern zu tun haben).
Mehr unter www.e-bikeinfo.de
Reiner Kolberg, Chefredakteur und Herausgeber

14.04.2012
21:37
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von Seibork | #30

Wohlunzufrieden oder wie?

Da Sie scheinbar nicht in der Lage sind einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Satz Ihrem Beitrag und dem Satz in meinem Beitrag herzustellen zitiere ich es einmal:

"....die sich auch im Auto nicht anschnallen, und als Radfahrer rote Ampeln für eine unverbindliche Empfehlung halten."

"Im Auto wird sich natürlich angeschnallt und an roten Ampeln stehen geblieben."

Muss man da ernsthaft den Radfahrer noch vor die rote Ampel quetschen damit der Sinn klar wird? Ich weiß, trollen ist schon eine feine Sache.

14.04.2012
19:44
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von DerArald | #29

Hauptsache ist doch, dass in unserem Regulierungsstaat etwas geregelt wird, der Bürger bevormundet und für doof erklärt, die Helmindustrie gesponsert wird und alles ganz doll sicher ist.
So etwas hätte ich mehr von der EU erwartet, dann aber auch mit Anschnallpflicht auf dem Fahrrad und Führerschein Klasse "hasse nich gesehn".

Danke an die Verantwortlichen, sonst hätte ich mir noch meinen Kopp kaputt gemacht.

14.04.2012
17:58
Seibork #26
von wohlzufrieden | #28

Zitat:"Mindestens 90% aller Fahrradhelme sind doch nichts weiteres als Placebo" Zitat Ende. Dann tragen Sie doch einen, von den restlichen 10 Prozent. Zitat:"Im Auto wird sich natürlich angeschnallt und an roten Ampeln stehen geblieben." Zitat Ende. Und auf dem Fahrrad wird demnach nicht an roten Ampeln gehalten, oder warum erwähnen Sie die rote Ampel nur im Zusammenhang mit dem Auto? Aber wie Sie ja selber feststellen:"Verallgemeinerungen sind aber schon was tolles, nicht wahr?"

14.04.2012
17:52
Pit01-#25-1
von wohlzufrieden | #27

Zitat:"Können Sie auch sachlich bleiben? Mehr will ich zu Ihrem Kommentar nicht schreiben." Zitat Ende. Diese Entscheidung von Ihnen nichts weiter zu schreiben, hat einen derart hohen Vernunft-Grad, den ich Ihnen auf Grund Ihres "Kommentars" gar nicht zu getraut hätte, zu dem ich Sie aber ganz Außerordentlich beglückwünsche!

1 Antwort
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von Pit01 | #27-1

Es lebe die Meinungsfreiheit *lol*

14.04.2012
13:31
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von Seibork | #26

Mindestens 90% aller Fahrradhelme sind doch nichts weiteres als Placebo. Wozu soll man sie dann überhaupt tragen? Um das eigene Gewissen zu beruhigen? Um den Herstellern mehr € in die Kassen zu spülen? Um der Politik ein potentielles Argument aus den den Händen zu nehmen? Fragen über Fragen. Was kommt als nächstes, ein Tempolimit für alle Radler? Am besten nur noch 10 km/h, dann kann ja schließlich weniger passieren.
Ich findes es besonders amüsant, daß hier Politiker und Co., die selber im Jahr nichtmal 20 km Radfahren, meinen mit unsinnigen Vorschlägen den Radlern etwas vermeintlich gutes tun zu müssen. Dabei muss jeder Radler nur die Masse zwischen beiden Ohren mal benutzen, dann braucht es auch keinen Helm.

PS
Im Auto wird sich natürlich angeschnallt und an roten Ampeln stehen geblieben. Verallgemeinerungen sind aber schon was tolles, nicht wahr?

14.04.2012
13:00
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von wohlzufrieden | #25

Ich verstehe das Problem nicht. Der Helm dient mir als Radfahrer doch zum eigenen Schutz, da bedarf es doch keines Gesetzes eben einen solchen zu benutzen. Im Auto habe ich mich auch schon angeschnallt, lange bevor es Pflicht war. Da drängt sich der Verdacht auf, das die Helm-Gegner zu jener Gruppe gehören, die sich auch im Auto nicht anschnallen, und als Radfahrer rote Ampeln für eine unverbindliche Empfehlung halten.

1 Antwort
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von Pit01 | #25-1

Können Sie auch sachlich bleiben? Mehr will ich zu Ihrem Kommentar nicht schreiben.

14.04.2012
10:34
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von Pit01 | #24

Im Fahrradland Niederlande stellt sich offenbar diese Frage nach Helmen nicht. Auch sieht man dort fast keine Helmträger. Dort stellt sich wohl diese Frage garnicht, denn hier werden Radler vollwertig als Verkehrsteilnehmer akzeptiert. Davon sind wir Deutschen meilenweit entfernt.

1 Antwort
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von Juettelchen | #24-1

Ihrem Kommentar stimme ich voll zu. Nur scheint mir meilenweit noch untertrieben. Eher würde ich sagen, Deutschland ist Lichtjahre davon entfernt, denn Politiker schwingen sich nur, und wenn überhaupt auf`s Rad, um Show zu machen. Das sieht man schon daran, wie sie beim Fahren rumeiern. Routiniert sieht anders aus.

13.04.2012
23:19
Helmpflicht ohne Helm?
von micharuhr | #23

Leider sind die Regelungen in Deutschland zu E-Bikes völlig unzureichend. Jetzt soll es eine Mofahelmpflicht für E-Biker geben. Damit kann man dann jedenfalls sehr schnell die Qualität des Helmes testen wenn man damit einen Hitzschlag bekomt.
In der Schweiz gibt es diese Pflicht ab dem 1. Mai 2012. Hier kann der E-Biker aber selber wählen ob Rad- oder Mofahelm.
Ramsauer sollte sich mal dafür einsetzen, geeignete Farradhelme für höhere Geschwindigkeiten zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
Ich werde mein E-Bike weiterhin als Leichtkraftrad einstufen und mit einem guten Fahrradhelm fahren.

13.04.2012
19:19
Für schnelle Elektrofahrräder besteht bereits Helmpflicht
von Juettelchen | #22

Jedes Jahr, wenn im Frühling die ersten Sonnenstrahlen die Luft erwärmen, die gleiche Leier. Die bösen Radfahrer kommen jetzt wieder aus ihren Löchern und behindern den Verkehr. Jedes Jahr die gleiche Leier mit der Helmpflicht.
Wann sehen unsere Volksvertreter endlich Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer, und sorgen für sichere, gut ausgebaute Radwege (siehe Holland), auf denen Fußgänger und parkende Autos nichts zu suchen haben. Und wenn dann, vorausgesetzt man beherrscht sein Rad , rücksichtsvoll gefahren wird und man sich an die Verkehrsregeln hält, dann brauch niemand gezwungen werden einen Helm zu tragen.

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