Falsche Hilfe beim Abschleppen kann teuer werden
01.08.2012 | 11:45 Uhr 2012-08-01T11:45:00+0200
München. Die Regeln für private Abschleppfahrten sind in Deutschland nicht besonders streng. So benötigt der Fahrer des Pannenfahrzeugs beispielsweise keinen Führerschein. Bußgelder drohen hingegen, wenn z.B. die Warnblinkanlage nicht eingeschaltet ist. Oder im Ausland - denn dort gelten andere Gesetze.
Private Abschleppfahrten sind in Deutschland nach Einschätzung des ADAC kein Problem. Solange alles gut geht, schränkt ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe allerdings ein. Kommt es zu einem Unfall und entsprechenden Schäden, könnten aus Freunden oder Bekannten schnell erbitterte Gegner werden. Um das Risiko beim Abschleppen möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber feste Regeln vorgeschrieben.
Die Kosten für das Abschleppen eines falsch geparkten Autos trägt der Fahrer. Wenn der Fahrer nicht von den Behörden ermittelt werden kann, haftet der Fahrzeughalter.
„Aber auch einige technische Gegebenheiten sollten beachtet werden“, sagt Frank Volk vom TÜV Süd. Was für jedes Fahrzeug konkret zu tun ist, wird erfahrungsgemäß in der Betriebsanleitung aufgelistet. In jedem Fall müsse der Zündschlüssel im Zündschloss bleiben, damit das Lenkradschloss nicht einrastet, sagt Volk. Das werde mitunter übersehen. Zugleich verweist er darauf, dass Fahrzeuge mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb in vielen Fällen nicht abgeschleppt werden dürfen.
Die Schleppstrecke sollte so kurz wie möglich sein
Grundsätzlich darf laut ADAC-Jurist Schäpe in Deutschland ein Fahrzeug nur abgeschleppt werden, das fahruntüchtig ist und an Ort und Stelle nicht repariert werden kann. Das Pannenfahrzeug müsse nicht unbedingt angemeldet oder versichert sein. „Probleme kann es allerdings geben, wenn das nicht versicherte Fahrzeug auf das Zugfahrzeug auffährt“, warnt der ADAC-Experte. Theoretisch sei es möglich, das Fahrzeug quer durch Deutschland zu schleppen. Der eigenen Sicherheit halber sollte die Fahrt jedoch so kurz wie möglich gehalten werden und auf direktem Weg zur nächstgelegenen Werkstatt oder Garage führen.
Berufsverkehr, enge Gassen oder starke Steigungen und Gefälle sollten dabei gemieden werden. Bei einer Panne auf der Autobahn dürfe nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, sagt Schäpe. Dies gelte selbst dann, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter sei. Widrigenfalls werde ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Auch der umgekehrte Weg ist tabu. Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden. Auf eine weitere Regel verweist Thomas Achelis vom KS-Autoclub: An beiden Fahrzeugen müsse die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. „Andernfalls kann die Polizei fünf Euro kassieren.“
In anderen Ländern andere Abschleppregeln
Der Fahrer des abschleppenden Wagens benötigt laut Gesetz einen Führerschein der Klasse B , der des Pannenfahrzeugs kann hingegen ohne Fahrerlaubnis ans Steuer. Der Gesetzgeber verlange aber, sagt Schäpe, dass sich nur erfahrene Autofahrer an das Steuer eines Fahrzeugs setzen dürften. Und lässt damit im Fall eines Unfalls viel Interpretationsraum. Damit die Abschleppfahrt möglichst reibungslos über die Bühne geht, sollten beide Fahrer vor dem Start unbedingt Verständigungssignale vereinbaren, empfiehlt der ADAC.
Vorsicht ist bei Hilfeleistungen während der Urlaubsreise im Ausland geboten. Dort gelten andere Regeln. In Spanien beispielsweise kann falsch verstandene Hilfe die Urlaubskasse schwer belasten. Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten und wird mit einem Bußgeld zwischen 90 und 300 Euro geahndet. (dapd)
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