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Der neue Bußgeldkatalog

19.03.2009 | 14:11 Uhr
Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro.
Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro.

Seit Februar müssen Verkehrssünder tiefer in die Tasche greifen. Wir geben einen Überblick über die neuen Bußgelder für Verkehrssünden.

Wenn der Führerschein weg ist, stellt sich zwar eher die Frage nach dem Busgeld als dem Bußgeld, DerWesten zeigt trotzdem, was Autofahrer für welchen Verstoß zahlen müssen.

Hier eine Übersicht über den neuen Bußgeldkatalog nach den Angaben des Bundesverkehrsministeriums:

VerkehrsverstoßBußgeld seit dem 01.02.2009 in EuroBußgeld bis 31.01.2009 in Euro
unangepasste Geschwindigkeit 100 50
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot8040
Fehlverhalten auf Autobahnen  70 bis 200 40 bis 150
zu geringer Abstand 75 bis 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)40 bis 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) 80 bis 760 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)50 bis 425 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts)70 bis 600 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)40 bis 375 (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 80 60
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen8050
Fehlverhalten an Bahnübergängen 80 bis 700 50 bis 450
gefährliche Überholmanöver80 bis 25040 bis 125
Vorfahrt missachtet 100 50
Drogen und Alkohol am Steuer500 (erster Verstoß), 1000 (zweiter Versuch), 1500 (dritter Verstoß)250 (erster Verstoß), 500 (zweiter Verstoß), 750 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 250 125
Rote Ampel missachtet90 bis 36050 bis 200
Durchführung illegaler Kfz-Rennen 500 (Veranstalter), 400 (Teilnehmer) 200 (Veranstalter), 150 (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz80 bis 27050 bis 150
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. Überladung 20 Prozent (Pkw) 80 bis 380 (Fahrzeugführer Lkw)140 bis 425 Euro (Fahrzeughalter Lkw)95 bis 235 (Pkw) 50 bis 200 (Fahrzeugführer Lkw)75 bis 225 (Fahrzeughalter Lkw)50 bis 125 (Pkw)
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten75 (Fahrer), 380 (Halter)40 (Fahrer), 200 (Halter) 
Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil 70 bis 150
HandyverbotPkw-Fahrer 40, Fahrradfahrer 25 
Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 30 bis 50  
Fristüberschreitung der Hauptuntersuchung15 bis 75 

   

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