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Das Umweltzonen-ABC

01.10.2008 | 18:52 Uhr

Ab dem 1. Oktober gibt es im Ruhrgebiet die Umweltzone. Viele Autofahrer sind verunsichert. DerWesten hat nachgefragt und erklärt die wichtigsten Fakten zu den neuen Umweltzonen in NRW.

Die Umweltzone gilt ab dem 1. Oktober auch im Revier. Was bedeutet das?

Ab dem 1. Oktober gibt es im Ruhrgebiet die Umweltzone. Foto: ddp

Die Städte Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Mülheim, Dortmund und Recklinghausen richten in feinstaubgefährdeten Bereichen Umweltzonen ein. Das sind in der Regel die Innenstädte, Bundesstraßen oder andere Straßen mit viel Verkehr. Gekennzeichnet sind die Bereiche durch ein Verkehrsschild mit dem Aufdruck „Umwelt“. Dort dürfen Autofahrer nur noch mit Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung fahren.

Und wenn ich keine Plakette habe?

Bis zum 15. November gilt im Ruhrgebiet noch eine Schonfrist. Dann müssen die Autofahrer allerdings mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Plakette muss gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe angebracht sein. Es ist  egal, ob man Pendler ist, aus dem Ausland kommt oder in der Umweltzone nur zu Besuch ist. Auch parkende Autos müssen eine Umweltplakette haben.

Wo und wie bekomme ich eine Plakette?

Ausgabestellen sind zum Beispiel Zulassungsbehörden, Straßenverkehrsämter oder der TÜV. Auch viele Werkstätten bieten ihren Kunden als Service die Plaketten an. In Bochum verkaufen sogar die Mitarbeiter des Ordnungsamts im Außendienst die Aufkleber. Die Plakette gilt unbefristet. Nötig ist nur ein Blick in den Fahrzeugschein. Je nach Schadstoffgruppe bekommt der Autofahrer dann eine grüne - das ist die bestmögliche -, eine gelbe, eine rote oder gar keine Plakette.

Ob Sie eine Plakette bekommen, sehen Sie im Plaketten-Rechner.

Wer darf wo fahren?

Die Regel ist einfach: Ohne Plakette darf man gar nicht in die Umweltzone fahren. Mit grüner Plakette kann man überall fahren. Wer nur eine gelbe oder rote bekommen hat, muss auf dem Verkehrsschild zu Beginn der Umweltzone nachschauen, ob er dort fahren darf.

Wo in Ihrer Stadt Umweltzonen eingerichtet sind, sehen Sie auf der Übersichtskarte.

Was mache ich, wenn ich keine Plakette bekommen habe?

Nach Schätzungen des ADAC werden etwa fünf bis sieben Prozent der Fahrzeuge keine Plakette bekommen. Der Halter kann sein Auto, wenn möglich, mit einem Rußfilter nachrüsten. Dann bekommt er eine grüne Plakette und einen staatlichen Zuschuss von 330 Euro.

Gibt es Ausnahmen von der Plakettenpflicht in Umweltzonen?

Von den Verkehrsverboten nicht betroffen sind unter anderem Mofas, Motorräder und Roller, Land- und Forstmaschinen, Krankenwagen, Fahrzeuge für außergewöhnlich schwer behinderte Menschen, Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter „07-Nummer“. Zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen gibt es zum Beispiel für Handwerker oder Anwohner. Über Ausnahmen vom Fahrverbot entscheidet die Kommune. Die Genehmigung muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

Die Umweltzonen sind umstritten. Was sagen die Kritiker?

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Der ADAC bezweifelt den Nutzen der Umweltzonen. Die Einrichtung habe bislang nichts gebracht, sagt Sprecherin Jacqueline Grünewald. Bewohner einer Umweltzone würden zudem faktisch enteignet, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisierte die neuen Umweltzonen. Die Landesregierung betreibe mit den „vielen kleinen Umweltzonen kompletten Unsinn“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Paul Kröfges.

Mehr zum Thema:

Annika Rinsche und Frank Beilenhoff

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