Bei Radarkontrollen gilt kein "Vier-Augen-Prinzip"
18.08.2012 | 08:45 Uhr 2012-08-18T08:45:00+0200
Hamm. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit Lasergeräten ist die Kontrolle des Messergebnisses durch einen zweiten Polizeibeamten nicht nötig. Das stellte das Oberlandesgericht Hamm nach der Klage eines Temposünders fest.
Um einen Tempoverstoß bei einer Lasermessung zu protokollieren, reicht ein Polizeibeamter aus - eine Kontrolle der abgelesenen Geschwindigkeit durch einen zweiten Beamten ist nicht notwendig. Ein "Vier-Augen-Prinzip" gibt es bei solchen Messungen nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss feststellte.
Die Richter verwarfen damit die Beschwerde eines Temposünders gegen ein Urteil des Amtsgerichts Detmold. (Az. III-3 RBs 35/12) Das Amtsgericht hatte den Fahrer wegen fahrlässiger Geschwindigkeits-Überschreitung verurteilt. Grundlage war die Zeugenaussage eines Polizisten, der das per Laser gemessene Tempo allein vom Anzeigefeld des Gerätes abgelesen und in das schriftliche Messprotokoll eingetragen hatte.
Eine Kontrolle der Werte durch einen anderen Polizeibeamten gab es nicht. Der Temposünder machte daraufhin eine Verletzung des "Vier-Augen-Prinzips" geltend, weshalb das protokollierte Messergebnis nicht gegen ihn verwertbar sei. Dagegen entschied das OLG, das von dem Verurteilten ins Feld geführte "Vier-Augen-Prinzip" gebe es nicht.
Aussage eines Beamten genügt
Auch bei Lasermessgeräten, die ein Messergebnis nicht fotografisch-schriftlich dokumentierten, könne der vom Gerät angezeigte Messwert vor Gericht allein durch die Zeugenaussage eines beteiligten Polizeibeamten geklärt werden. Es existiere kein Beweisverbot, das die Verwertung eines allein von einem Polizisten festgestellten Messwertes untersage. (AFP)
16:12
Ach ja, da war noch die Lasermessung im Raum Menden.
Vor einer Kreuzung war dann 70 Km/h; dann 50 Km/h.
Nach der Keuzung stand die meßstelle und laserte laut Polizeibeamte in dem 50 Km/h Bereich!
Mit dabei ein Reporter der Zeitung, der einen Artikel über Geschwindigkeitsüberschreitungen machte.
Nach etlichen positiven Messungen mit Durchschnittlich 20 Km/h Überschreitungen
( incl. Strafzettel und Anzeigen), durfte der Reporter auch mal einen Blick durch das Lasermeßgerät werfen.
Und stellte fest, das der Meßpunkt NICHT in dem 50 Km/h-Bereich liegt, sondern dort wo 70 Km/h erlaubt waren!
Fazit:
Alle Strafen mußten rückgänig gemacht werden !
09:37
In einer repräsentativen Studie, in der 1800 Bußgeldakten durch die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT)untersucht wurden, konnte festgestellt werden, dass 80% der Bußgeldverfahren fehlerhaft waren! http://www.welt.de/motor/article3389873/80-Prozent-aller-Bussgeldbescheide-sind-fehlerhaft.html
Da wird dann auch schon mal ein Smart mit angeblich 156 kmh/h die geblitzt, obwohl der nur 134 km/h fahren kann...
http://www.tz-online.de/aktuelles/deutschland/tz-schlampige-radarkontrollen-102423.html
Wo Menschen arbeiten, werden eben auch Fehler gemacht. Erstaunlich ist nur die devote Haltung einer Forenteilnehmer hier, die Beamten per se Fehlerfreiheit und Vollkommenheit unterstellen. Da wie beschrieben, selbst die "automatischen" Blitzer schon sehr fehlerbehaftet sind, wird die Fehlerhaftigkeit bei einem Vorgang in dem die manuell abgelesenen Geschwindigkeiten dann noch per Hand in ein Messprotokoll eingetragen werden, wohl kaum geringer werden.
08:18
Ich halte die Klage des Mannes schon für dreist. Die Leute wissen ganz genau, dass sie zu schnell gefahren sind. Da noch rumzuklagen ist eine Frechheit. Wenn ich hier diese Unsinn lese was Polizisten alles angeblich so behaupten. Auch diese Leute wissen gnz genau das sie selber was falsch machen. Wie kann man sich da beschweren.
Ein großteil der Bußgeldbescheide ist fehlerhaft
http://www.welt.de/motor/article3389873/80-Prozent-aller-Bussgeldbescheide-sind-fehlerhaft.html
Dreist ist nur anderen Leuten vorzuwerfen, dass sie bei dieser Fehlerquote von ihrem Recht des Einspruchs gebrauch machen. Ein simpler Zahlendreher beim manuellen! Eintragen der manuell! abgelesenen Geschwindigkeit der manuellen! Messung kann schon dazu führen, dass man statt 35 kmh/h in der 30er Zone 53 km/h gefahren ist. Diesen Fehler vor Gericht nachzuweisen, ist dann fast ein Ding der Unmöglichkeit.
Im Bericht steht nicht, dass die Messung oder die vorgeworfene Geschwindigkeit übehaupt angezweifelt wurde. Der Raser wollte sich nur über das 4Augen Prinzip rausklagen. Und wenn es auch etwas unsachlich erscheint, wenn sie schreiben ein Zahlendreher von 35 zu 53 finde ich das auch schon sehr seltsam. Grundsätzlich schreiben sie ja schon von zu schnellem Fahren. Also sicherlich sollte nur bestraft werden was auch gemacht wurde. Aber wer bewußt schon 35 statt30 fährt, hat Strafe verdient. Das mag pedantisch klingen, wenn aber ihr Kind angefahren wird, ein Gutachter nachweist ,dass das Fahrzeug bei 30 rechtzeitig gestanden hätte frage ich mich ob schon 5 km/h bewußte Überschreitung ok sind. Nehmen sie das nicht als nörgelnden Angriff. Ich mag keine Raser, keine Handys als FZ Führer, und wenn ich den Verkehr draussen sehe halte ich Sprit für zu billig. Btte nicht als Provokation auffassen, es ist lediglich meine Meinung. Und: Ja natürlich, auch Beamte machen Fehler.
20:28
Und wenn ein Polizist nach einer Lasermessung sagt:
Sie sind mit 90 Km/H gefahren anstatt 50 Km/H, die erlaubt sind. . .
dann ist das auch in Ordnung!
Mit allen Konsequenzen!
Auch wenn ich nur 52 Km/H gefahren bin!
Ironie aus
Und was genau hätte der Polizist davon??? Warum sollte er das tun?
Eine Anzeige mehr..... ?
Und die bringt ihm was????? Warum sollte der Polizist eine Straftat begehen (Verfolgung Unschuldiger) nur um eine Anzeige mehr zu haben obwohl er sein A9(mindestens) Gehalt auch dann bekommt wenn er gar nichts macht. Oder behaupten sie jetzt die Stammtischparole mit dem "Sternchenverdienen" Nicht das wir uns da falsch verstehen. Es gibt da auch schwarze Schaafe und menschliche Fehlerquellen. Aber Absicht sollte man nicht unterstellen. Ich rege mich auch über Knöllchen fürs Falschparken auf. Wenn man aber ehrlich ist hat man für jedes Knöllchen selber die Ursache gesetzt. Abgezockt werden kann ich nur dann, wenn ich keine Einflußmöglichkeit habe.
Welchen Einfluß haben Sie, wenn Sie ein Polizist bei einer Lasermessung anhält und einen Geschwindigkeitsverstoß zurr Last legt, den ER gemessen hat?
Wie können Sie beweisen, das Sie die Geschwindigkeit nicht überschritten haben?
18:38
Wen ein Polizist sieht wie ein großer Mann einen kleinen Mann zusammen schlägt, dann braucht es auch nicht das 4 Augenprinzip. Dann reicht es wenn ein Polizist vor Gericht aussagt.
Und wenn zwei Polizisten in einem Auto fahren, und nur der Beifahrer beobachtet einen Verkehrsunfall braucht man auch nicht das 4 Augen Prinzip.
Am besten rasen die Leute nicht, dann gibt es weniger Tote im Straßenverkehr und die Polizei könnte mit anderen Aufgaben betreut werden
15:47
Ja ne is klar, Polizeibeamte sind nartürlich die besseren Menschen und unfehlbar. Wers glaubt.
11:18
Endlich mal eine Rechtsauslegung die die möglichen Opfer von Raserei und Drängelei schützt und nicht die Täter. Denn so bezeichne ich die Damen und Herren, die für sich in Anspruch nehmen, die Straßenverkehrsordnung nicht beachten zu müssen.
10:59
Sonst wird alles in Deutschland doppelt und dreifach geprüft, für jeden Mist muss man zig Anträge und Gutachten einreichen.
Aber bei der Strafverfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen reicht es, wenn ein Polizist einen Wert abliest und den einträgt. Dabei wäre es ja recht gut möglich, das Vier-Augen-Prinzip vorzuschreiben, denn einen allein am Ort stehenden Laserblitzer habe ich noch nie gesehen. Da sind immer 2-3 Beamte vor Ort.
Wie man aus dem Beamtenstatus eines Laserbedieners dessen Fehlerfreiheit einschätzen will, ist allerdings auch ein Rätsel. Anscheinend will man eher massenhafte Beschwerden durch Geblitzte verhindern.
Aber da ist das deutsche Rechtswesen ja so und so oft recht einseitig. Der Bürger muss alles bis ins Kleinste richtig machen, bei Pappa Staat wird gerne mal ein Auge zugedrückt, wenn es um dessen (Steuern einbringene oder kostende) Aufgaben geht.
10:07
"... Lasermessgeräten, die ein Messergebnis nicht fotografisch-schriftlich dokumentierten ..."
Eine klare Schwäche des Lasermessverfahrens, wo es wegen der Transparenz etwas nachzuentwickeln gibt. Von den klassischen stationären Messgeräten und den Starenkästen kennt man es nicht anders.