Auf der Autobahn aufblenden ist Nötigung, oder?
2012-10-10T08:03:27+0200
Irrtum 8: Wer auf der Autobahn aufblendet, um einen anderen Fahrer auf die rechts Spur zu verweisen, begeht eine Nötigung.
Alles eine Frage des Abstands, sagt Schäpe. Wer aus ausreichendem Sicherheitsabstand deutlich machen will, dass er zum Überholen ansetzt, kann dafür die Lichthupe benutzen. Auch akustische Signale, sprich: die Hupe, sind zulässig.
Problematisch wird es erst, wenn die Lichthupe erst zum Einsatz kommt, wenn der Überholende seinem Vordermann bereits auf die Pelle gerückt ist. Dann handelt es sich um Nötigung - und die ist eine verboten.
Irrtum 9: „Nässe“ fängt im Straßenverkehr erst bei strömendem Regen an.
Nein, widerspricht ADAC-Experte Markus Schäpe. Im verkehrsrechtlichen Sinne ist es dann nass, wenn die Fahrbahn durchgängig benetzt ist. Zu erkennen ist das zum Beispiel daran, dass die Autos eine Gischt aufwirbeln.
Entscheidend ist das bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nur "bei Nässe" gelten. Diese können also durchaus auch dann wirksam sein, wenn der Regen schon wieder aufgehört hat.
Irrtum 10: Wer im Reißverschluss-Verfahren ganz bis zum Ende der Spur fährt, muss nicht mehr „reingelassen“ werden.
Auch das ist falsch, sagt Schäpe. Die Fahrer, die bis zum Ende der Spur fahren , machen es nämlich genau richtig. Sie nutzen den vorhandenen Platz ideal aus. Wer sich schon vorher auf die andere Spur drängelt, bremst den Verkehr aus und verursacht Stau.
Deshalb müssen die Autofahrer, die die endende Spur bis zum Schluss nutzen, natürlich auch "reingelassen" werden.
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08:17
Irrtum 11:
Wenn man unter 80 km/h auf der Autobahn fährt, ist man sicher.
14:53
Achja, noch was nur so nebenbei. Es gab auch ein Urteil, das es erlaubt ist im Auto mti dem Haustelefon zu telefonieren. Auch beim fahren. Bringt zwar nicht viel, da die Reichweite nicht besonders ist, aber das darf man!
14:45
Das mit der nicht aufgehobenen Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung habe ich vor 25 Jahren noch anders gelernt. Aber seis drum.
Aber welches Produkt stellen denn die Fußgänger her, die "Produzierend langsam gehen"?
Übrigens soll es auch Fußgänger geben, die einfach nicht schneller gehen können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen).
ist auch blödsinn was im artikel steht. natürlich ist eine geschwindigkeitsbegrenzung nach einer kreuzung aufgehoben, woher sollen denn sonst die leute, die grad in die straße eingebogen sind, von der geschwindigkeitbegrenzung wissen?
also steht da ein neues schild oder die begrenzung gilt einfach nciht mehr.
Eine ausnahme sind halt tempo-30-zonen u.ä., da gilt die zone halt bis zu dem schild an dem die zone endet.
06:14
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme haben viele Verkehrsteilnehmer leider aus ihrem Gedächnis gestrichen.
Aber nicht nur Autofahrer vergessen ihre "gute Kinderstube" und Straßenverkehrs-Regeln. Kaum ein Fußgänger hat mehr gelernt, oder hat es "vergessen": Die Straße zügig zu überqueren, Da werden auf dem Zebrastreifen noch SMS geschrieben oder Produzierend so langsam gegangen, das jede Oma mit Rollator schneller ist.
Von Radfahreren die ohne Licht auf der falschen Seite unterwegs sind, rote Ampel mißachten und selbst in Tempo 30 Zonen den Bürgersteig benutzen - und dann auf die "bösen" Autofahrer schimpfen, ganz zu schweigen.
Und egal von welcher Seite man das betrachtet. Auf unseren Straßen ist schon lange Krieg.
21:54
In der Stadt wird eine Tempo-30-Begrenzung (ich meine keine Tempo-30-Zone) also nicht durch die nächste Kreuzung oder einmündende Straße aufgehoben? Na das ist lustig...
17:45
@ #5 Die Regelung, dass der Motor aus sein muss, ist geschaffen worden, damit das Fahrzeug dann ganz eindeutig zum ruhenden Verkehr gehört und die Person hinterm Steuer nicht ein Fahrer im Sinne der StVO ist. So kann auch keiner Ausreden gegenüber der Polizei finden.
Wenn man eh steht, kann man auch eben den Motor ausmachen, ist ja nicht der Aufwand. Man kann dann auch besser telefonieren, da es weniger Nebengeräusche gibt.
Die Frage von ## 2 + 3 stelle ich mir aber auch, wenn ich die Erklärung lesen. Wissen die Straßenverkehrsämter von der Regelung? Auf einigen Landstraßen habe ich nicht das Gefühl.
Wenn ich über die Schnettkerbrücke nach Dortmund reinfahre, kann ich auch den Motor ausstellen, das Gefälle sorgt für genug Geschwindigkeit. Dann darf ich also während dieser Zeit telefonieren? ;-)
14:06
Leider hält sich so gut wie niemand daran, nicht beim Fahren zu telefonieren. Scheinbar muss die Bestrafung hier erst richtig massiv sein, 500 Euro für jedes Telefonat....
Und richtig, Freisprechen nutzt auch nur bedingt etwas, es hat sich so eingeschlichen, man müsse immer erreichbar sein, warum? Nein, entweder ich fahre oder ich telefoniere, zugegeben, manchmal geht es eben nicht anders als kurz bescheidzusagen "fahre gerade, rufe zurück" oder eben rechts ranzufahren, aber eben nicht bei Tempo 200 im dichten Verkehr.
5.000, ach was...50.000!
Dann dürften die sich das telefonieren beim Fahren schnell abgewöhnen!
50.000 € und 3 Monate Fahrverbot!!!1eins elf111
Aussagen die Verallgemeinerungen enthalten, sind per se schon mal falsch!
Aussagen, die keinen sinn ergeben sind per se schonmal dumm....
Es wäre mir neu, dass "immer" keine Verallgemeinerung einleitet. Allerdings relativieren sie ihre Aussage später wieder (zugegeben) - da mag das ok sein.
Die Spielerei mit Handy, IPhone etc. sollte auf jeden Fall stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Was mir leider schon desöfteren begegnet ist, geht ja noch über sprechen hinaus. Nämlich tippen! Tippen am Handy UND Fahren, und was ich da schon sehen musste, kann nicht sein. Bin deshalb schon 2x fast vom Motorrad geschubst worden. Es gibt eine ganze Reihe von denen ich behaupten muss, dass sie süchtig danach sind. Neulich ist ein junges Mädel mit Blick nach unten um die Ecke gebogen und fast auf die Mittelinsel gefahren. Sowas kann es echt nicht mehr sein. Das und gewisse andere gefährdende Eigenarten hat in den Jahren immer stärker zugenommen.
@DerBiker72
Vielleicht ist ihr nur die Glut zwischen die Beine gefallen - Rauchen ist ja immer noch erlaubt während der Fahrt. ;-)
dann darfst du weder Handynieren, noch rauchen, noch trinken, noch essen, kein Beifahrer...lenkt alles ab oder man kann nicht beidhändig greifen oder ? ;-)
übrigens - war typische Haltung. Keine Glut ;-)
13:04
Ein Anhalten am Strassenrand (nicht an Ampeln!) sollte für das mobile Telefonieren eigentlich ausreichen. Dass der Motor ausgeschaltet werden muss, erscheint mir ziemlich übertrieben. Untersuchungen haben meines Wissens klar gezeigt, dass die Verkehrsgefährdung auch bei der Benutzung von Freisprecheinrichtungen nicht wesentlich geringer war. Der Effekt war etwa, als fahre man betrunken. Deshalb wäre es sinnvoller, JEDES Telefonieren beim Fahren zu untersagen, statt beim Halten das Abschalten des Motors zu verlangen.
Naja, bei Fahrzeugen mit dieser Start-Stop-Automatik ist das ja eh egal. Da ist der Moter ja meistens an der Ampel aus.
Zum anderen gebe ich ihnen recht. Man wird beim Fahren nicht durch das Handy in der Hand behindert, zwar auch aber das ist weniger das Problem. Sonst dürfte man am Steuer ja auch nicht Trinken, Essen oder rauchen. Viel mehr ist, das man sich auf das Gespräch konzentriert und dabei den Verkehr vernachlässigt. Allerdings gibtes da eine Lobby, die das nicht wahr haben möchte.
Naja, auch trinken, essen und rauchen behindert beim Fahren, nur dass sich da ein Verbot noch viel weniger durchsetzen ließe ;-)
Das heißt also, wir bauen nur noch Einsitzer, weil ich mich ja ansonsten auch mit meinen Mitfahrern unterhalten könnte?
Wenn man ehrlich ist muss man sagen, dass man sich nicht zu jeweils 100% auf Gespräch UND Verkehr konzentrieren kann. Ob Beifahrer oder Handy. Allerdings finde ich übertrieben, dass man den Motor abgestellt haben muss. Meiner Meinung nach würde ein Fahrzeugstillstand hier ausreichen. Es sei denn man hat es deshalb so ausgelegt, damit sich in einem solchen Fall keiner rausreden kann.
Dann aber auch keine Miniröcke oder Kinder im Auto, bellende Hunde und Werbetafel am Wegesrand und und und ...
Man kann es auch übertreiben.
Das witzige ist ja, dass erst vor kurzem ein Anwalt damit durchgekommen ist, dass er behauptet hat, ein Diktaphon benutzt zu haben. Aber wenn man allein ist und hat ein Navi, ist das doch wieder nicht erlaubt. Da blickt man bald nicht mehr durch.
Bzgl. des Einwands, dass man auch Gespräche mit Beifahrern untersagen müsste, sofern man Freisprecheinrichtungen verbietet, möchte ich darauf hinweisen, dass meines Wissens auch festgestellt wurde, dass die Kommunikation mit einer anwesenden Person nicht zu derart starken Konzentrationseinschränkungen führte wie das Benutzen von Handy oder Freisprecheinrichtung. Dies scheint ein großer Unterschied zu sein. Offenbar helfen hier unterschwellig wahrgenommene non-verbale Kommunikationsmechanismen, die es bei Telefonaten nicht gibt.
11:35
Diesen Sätzen widerspreche ich vehement: "Vielleicht liegt es daran, dass die Führerschein-Prüfung schon etwas länger zurückliegt. Die Regeln, die die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, geraten da schnell in Vergessenheit. "
Während meiner langjährigen Tätigkeit ausserhalb des Ruhrgebietes habe ich immer wieder erlebt das Fahrschulwagen auf die A2 aufgefahren sind und direkt bis auf die Mittelspur bzw. auch auf die 3. Spur fuhren ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr. Das lernen die Fahrschüler schon in der Fahrschule!!!
Regelmäßig Auffahrt Hamm Rynern bzw. alle Hammer Auffahrten in beide Richtungen. Vollbremsungen waren dann fast normal und der Fahrschullehrer sah dann teilnahmslos aus dem Fenster in die andere Richtung.
10:40
#2 Dem kann ich nur beipflichten.