Das aktuelle Wetter NRW 5°C
Verkehr

Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben

19.07.2012 | 14:35 Uhr
Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben

Essen.  Das Bundesverkehrsministerium will doch nicht das Alkoholverbot für Fahrer von Gefahrgut-Lkw kippen. Ein entsprechender Satz in einem Gesetzentwurf sei missverständlich gewesen, sagte ein Ministeriumssprecher. Tatsächlich sollen die Regeln sogar strenger werden.

Ein schräg geratener Satz in einem Gesetzentwurf sorgt für Aufregung gesorgt: Will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das totale Alkoholverbot für Fahrer von Gefahrguttransporten kippen und durch die 0,5 Promille-Grenze ersetzen?, fragte sich die Republik – und reagierte entsetzt.

„Absurd“ fand der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, den vermeintlichen Plan. „Völlig unverständlich, abwegig“, nannte auch der Vorsitzende des Verkehrsausschusses Anton Hofreiter (Grüne) den Vorgang. Derzeit werde doch über eine Ausweitung des Alkoholverbots geredet, nicht über das Gegenteil, sagte Hofreiter.

EU-weit werden die Regeln für den Gefahrguttransport überarbeitet.

Was die Verkehrsexperten irritiert hatte: Im Entwurf der 7.Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen heißt es tatsächlich, die Worte im geltenden Recht, das ein totales Trinkverbot vorsieht, sollten durch „Getränke bis 0,245 mg/l AAK  oder 0,49 Promille BAK“ ersetzt werden. Wobei AAK und BAK jeweils für Atem- und Blutalkoholgehalt steht.

EU-weit werden im kommenden Jahr die Regeln für den Gefahrguttransport überarbeitet. Zahlreiche Einzelheiten werden auch im deutschen Recht verändert. Aber so?

Gesetzessprache, schwere Sprache. „Es liegt ein Missverständnis vor“, sagte am Nachmittag ein Sprecher des Ministeriums, „die 0,0-Grenze bleibt unberührt“. Lediglich der Bereich ab 0,5 Promille solle aus dem Bereich des Gefahrgutrechtes herausgenommen und der normalen Straßenverkehrs-Ordnung unterstellt werden, „um eine schärfere Ahndung möglich zu machen“. Künftig soll nämlich nicht mehr möglich sein, was heute noch möglich ist: Dass angetrunkene Gefahrgut-Fahrer nicht mit Punkten der Flensburger Sünderkartei belegt werden. Auch eine interessante Information.

Schwere Unfälle mit Gefahrgut-Transportern

Die Gefahrgut-Regeln waren nach schweren Unfällen in den 70er und 80erJahren eingeführt worden. So raste im Juli 1987 ein Tanklastzug ungebremst in eine Eisdiele in der Innenstadt von Herborn. Sechs Menschen kamen um, 38 wurden verletzt, 12 Häuser brannten aus.

GdP-Chef Witthaut erinnert auch an die Katastrophe auf dem spanischen Campingplatz Los Alfaques, die 1978 217 Menschen das Leben kostete. Offenbar dank der strengen Vorschriften ist die Zahl der Unfälle mit gefährlichen Stoffen in den letzten Jahren zurückgegangen.

Dietmar Seher

Empfehlen
Themenseiten
Rund ums Thema
Kommentare
Facebook
 
Kommentare
20.07.2012
00:50
Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben
von oldgreywolve | #5

Mich wuerde interessieren, was die beiden Ungluecke von Herborn und Tarragona mit der Diskussion ueber Promillegrenzen bei ADR - Transporten zu tun haben.
Bei Herborn lagen ueberhitzte Bremsen sowie eine nicht ausgereifte EPS vor und in Tarragona platzte der Tank des Sattelzuges.
In Ihrem Bericht hoert es sich so an, als wenn der Fahrer in Herborn angetrunken war und der duemmliche Kommentar des Herrn Witthaut klingt auch nicht viel besser.

Das haben beide Ungluecksfahrer nicht verdient!!!!!!!

Oefter mal vorher bei Wikipedia nachschauen........

19.07.2012
20:41
Kommentator #2 kritisiert eine Unklarheit im Text.
von TreuerLeser | #4

Zu recht.

Aber es ist ja noch schlimmer!

„Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben“

besagt die Überschrift, die mich entsprechend irritierte, da ich (gottlob) noch keinen alkoholisierten Lkw gesehen habe.

Im Text wird denn auch vom Alkoholverbot für Fahrer gesprochen.

19.07.2012
16:06
Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben
von B.Schmitz | #3

0,0 Promille für alle die am Steuer eines Fahrzeuges sitzen. Wer Geld zum trinken hat hat auch Geld für Bus,Bahn oder Taxi ansonsten bitte laufen.

19.07.2012
15:52
Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben
von Pase_Lacki | #2

"...sorgt für Aufregung gesorgt:"

Hilfe! Liest denn keiner mehr gegen?

19.07.2012
14:52
Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben
von Bronkhorst | #1

0,0 Promille sollte für alle Berufskraftfahrer gelten. Meinetwegen kann man den Pizzaboten noch aussen vor lassen, aber Taxi- , Bus- oder LKW Fahrer sollten immer 0,0 haben müssen.

2 Antworten
Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben
von Pase_Lacki | #1-1

0,0 Promille sollte für alle motorisierten Teilnehmer im Straßenverkehr gelten.

Alkoholverbot für Gefahrgut-Lkw soll nun doch bleiben
von Biker72 | #1-2

wenn schon ,dann für alle. Auch der Pizzabote kann einen über den Haufen fahren.

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6896013/create

Fotos und Videos
Premiere der neuen S-Klasse
Bildgalerie
Mercedes-Benz
Der neue 3er BMW GT im Test
Video
Probefahrt
Hexenland Rallye
Bildgalerie
Oldtimer
Aus dem Ressort
Teure Kindersitze haben häufig Qualitätsmängel
Produktest
Ob ein Kindersitz den Nachwuchs ausreichend schützt, hängt nicht unbedingt vom Preis ab. Das ergab ein Vergleich der Stiftung Warentest von 27 Modellen. Mancher preiswerte Sitz schnitt besser ab als teure Produkte. Sicher sind alle Modelle - wenn sie richtig bedient werden.
Nummernschilder lassen nicht mehr auf die Herkunft schließen
Auto
Autofahrer müssen seit Juli vergangenen Jahres nach einem Umzug innerhalb Nordrhein-Westfalens kein neues Nummernschild mehr beantragen, sondern können ihr altes behalten. Gerade, wenn der Fahrzeughalter sein Wunschkennzeichen behalten möchte, ist dies durchaus praktisch - und kostensparend.